Wahlkartenantrag: Ausweispflicht!

Aufgrund den neuen Bestimmungen der Europawahlordnung ist für die mündliche Beantragung einer Wahlkarte für die Europawahl 2024 am Gemeindeamt zwingend eine Ausweispflicht erforderlich.

Bitte nehmen Sie für die Ausstellung einer Wahlkarte am Gemeindeamt (ab ca. 21. Mai 2024 möglich) einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) mit!

03.05.2024