Klimarelevantes Projekt

Förderung nach dem klimarelevanten Projekt:

Gefördert werden alle klimarelevanten Heizformen mit erneuerbarer Energie:

  • Solaranlagen
  • Wärmepumpenanlagen
  • Photovoltaikanlagen
  • Heizkesseltausch
  • Zentralheizungsanlagen (nicht Einzelöfen)
  • Fernwärmeanschluss

Förderungsvoraussetzung:

  • Ordnungsgemäße (baubehördliche) Erledigung der jeweiligen Anlage
  • ordnungsgemäß durchgeführte Installation durch ein konzessioniertes Unternehmen
  • gefördert werden insgesamt maximal zwei Anlagen pro Objekt

Der Antrag auf Förderung nach dem klimarelevanten Projekt ist formlos mit der Angabe der Bankverbindung und den erforderlichen Beilagen (siehe Förderungsvoraussetzung) am Stadtamt Allentsteig zu stellen.

Die Richtlinie für die Förderung von klimarelevanten Projekten können Sie hier herunterladen

Zuständig

Zuständigkeiten