Novelle Hundehaltegesetz

Als Maßnahmen dafür sind unter anderem neu vorgesehen:

- Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde – jedoch mit zahlreichen Ausnahmen (Jagdhunde, Behindertenhunde, etc.)

- Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)

- Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde

- Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde

- Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt


Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung: www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

11.05.2023