Im Zusammenhang mit der aktuell bestehenden erhöhten Wald- und Flurbrandgefahr weisen wir darauf hin, dass jegliches Feueranzünden, Grillen am Waldrand oder im Wald, das Rauchen im Wald sowie das Wegwerfen von Zigaretten verboten ist. Übertretungen dieser Verbote werden gemäß Forstgesetz mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro bestraft.
In der Katastralgemeinde Thaua konnte durch einen aufmerksamen Landwirt bereits ein größerer Flurbrand verhindert werden.
Daher auch die Bitte: Seien Sie bei Spaziergängen, Ausfahrten u. dgl. aufmerksam und melden Sie eine Gefahr oder einen Brand umgehend der Feuerwehr!