Flächenwidmungsplan (örtliches Raumordnungsprogramm)

Hier finden Sie den aktuellen Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Allentsteig - Stand 10. Änderung.


Flächenwidmungsplan_SG_Allentsteig_-_Stand_10._Änderung.pdf herunterladen (1.35 MB)


Falls Sie eine Änderung der Flächenwidmung wünschen, richten Sie ein schriftliches Ansuchen an die Stadtgemeinde Allentsteig mit Angabe des Änderungsgrundes sowie der beantragten Widmungsart. 


Da ein Änderungsverfahren ein sehr komplexes Verfahren darstellt und dadurch auch kostenintensiv ist, wird seitens der Stadtgemeinde Allentsteig mit der Umsetzung gewartet, bis mehrere Änderungspunkte vorliegen. 

Die Stadtgemeinde Allentsteig versucht mit fachlicher Unterstützung durch ein Raumplanungsbüro Ihren Widmungswunsch umzusetzen. Die Widmungsänderung selbst wird seitens des Amtes der NÖ Landesregierung, Abt. Raumordnung, rechtlich positiv oder negativ beurteilt.

Seitens der Raumordnungsabteilung können auch Gutachten oder Verträge (bei Baulandwidmungen) gefordert werden. 

Das Widmungsverfahren ist für die Widmungswerber grundsätzlich kostenlos, jedoch sind eventuell geforderte Gutachten seitens der Widmungswerber auf deren Kosten beizubringen.