NÖ Landtagswahl 2023 - Wahlkarten

09.01.2023 10:51

Zum Jahresbeginn wurde an alle Wahlberechtigten eine personalisierte „Amtliche Wahlinformation - Landtagswahl 2023“ versendet. Wenn Sie am 29. Jänner 2023 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie bitte den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wahlzeit: 8.00 bis 14.00 Uhr

Wahllokal: Schule Allentsteig, Mehrzwecksaal 


Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dafür haben Sie drei Möglichkeiten:

- persönlich im Rathaus, 1. Stock

- schriftlich z.B. mit der personalisierten Anforderungskarte der Wahlinfo

- elektronisch im Internet unter www.wahlkartenantrag.at mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ oder Ihrer ID Austria bzw. Handysignatur

Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre Wohnadresse oder die angegebene Zustelladresse.

Trifft der Briefträger niemanden zu Hause an, wird die Wahlkarte beim zuständigen Postpartner hinterlegt. In unserer Gemeinde bedeutet das für den Großteil, dass die hinterlegte Wahlkarte dann von der Post im Rathaus abgeholt werden muss.

Wenn Sie zu den üblichen Zustellzeiten der Post normalerweise nicht zu Hause sind, holen Sie die Wahlkarte gleich direkt vom Rathaus ab. Dies hat auch den Vorteil, dass Sie, wenn Sie das möchten, gleich bei Abholung der Wahlkarte wählen können. Die Briefwahlkarte kann nach Abgabe der Stimme im Rathaus verbleiben.

Falls es Ihnen nicht möglich, ist die Wahlkarte persönlich abzuholen, können Sie eine von Ihnen bevollmächtigte Person entsenden. Verwenden Sie dafür bitte die nachstehend angefügte Vollmacht.

Antrag Wahlkarte mit Vollmacht

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. Jänner 2023, 24 Uhr. Eine persönliche Antragsstellung ist bis 27. Jänner 2023, 12 Uhr möglich.

Wenn Sie per Briefwahl wählen, muss die Wahlkarte bis spätestens 29. Jänner 2023 um 6.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen oder kann während der Wahlzeit im zuständigen Wahllokal abgegeben werden (auch durch Boten).

09.01.2023